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   BFH, 13.10.2011 - IX B 99/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17861
BFH, 13.10.2011 - IX B 99/11 (https://dejure.org/2011,17861)
BFH, Entscheidung vom 13.10.2011 - IX B 99/11 (https://dejure.org/2011,17861)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - IX B 99/11 (https://dejure.org/2011,17861)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung bei Rechtsfrage zur Bekanntgabe eines Steuerbescheids an Steuerberater - Berufung auf Treu und Glauben

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung bei Rechtsfrage zur Bekanntgabe eines Steuerbescheids an Steuerberater; Berufung auf Treu und Glauben

  • Bundesfinanzhof

    AO § 110 Abs 3, AO § 365 Abs 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 118 Abs 2, AO § 122 Abs 1, AO § 124 Abs 1, AO § 80 Abs 1
    Grundsätzliche Bedeutung bei Rechtsfrage zur Bekanntgabe eines Steuerbescheids an Steuerberater - Berufung auf Treu und Glauben

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung bei Rechtsfrage zur Bekanntgabe eines Steuerbescheids an Steuerberater - Berufung auf Treu und Glauben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 110 Abs 3 AO, § 365 Abs 3 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Grundsätzliche Bedeutung bei Rechtsfrage zur Bekanntgabe eines Steuerbescheids an Steuerberater - Berufung auf Treu und Glauben

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung bei Rechtsfrage zur Bekanntgabe eines Steuerbescheids an Steuerberater - Berufung auf Treu und Glauben

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung bei Rechtsfrage zur Bekanntgabe eines Steuerbescheids an Steuerberater - Berufung auf Treu und Glauben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1
    Grundsätzliche Bedeutung der wirksamen Bekanntgabe eines Steuerbescheids an einen Steuerberater mit Einzelkanzlei bei gleichzeitiger alleiniger Geschäftsführung der Steuerberatungsgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids an Steuerberater; Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 163
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.01.2010 - VIII B 104/09

    Einzelfallentscheidung hinsichtlich Treu und Glauben - Keine Anwendung des § 127

    Auszug aus BFH, 13.10.2011 - IX B 99/11
    Denn ob und in welchem Umfang sich eine Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen kann, richtet sich --so auch im Streitfall-- nach den tatsächlichen Umständen des jeweiligen Einzelfalls, so dass die Beurteilung nicht über den konkreten Fall hinausreicht und daher nicht grundsätzlich bedeutsam ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 2009 VII B 82/08, BFH/NV 2009, 970; vom 14. Januar 2010 VIII B 104/09, BFH/NV 2010, 605).
  • BFH, 12.02.2009 - VII B 82/08

    Fragen zum energiesteuerrechtlichen Anlagenbegriff und zum Grundsatz von Treu und

    Auszug aus BFH, 13.10.2011 - IX B 99/11
    Denn ob und in welchem Umfang sich eine Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen kann, richtet sich --so auch im Streitfall-- nach den tatsächlichen Umständen des jeweiligen Einzelfalls, so dass die Beurteilung nicht über den konkreten Fall hinausreicht und daher nicht grundsätzlich bedeutsam ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 2009 VII B 82/08, BFH/NV 2009, 970; vom 14. Januar 2010 VIII B 104/09, BFH/NV 2010, 605).
  • BFH, 09.10.2013 - X B 239/12

    Keine Revisionszulassung wegen fehlerhafter Auslegung von behördlichen Äußerungen

    Denn ob und in welchem Umfang sich ein Steuerpflichtiger gegenüber der Finanzbehörde auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen kann, richtet sich --so auch im Streitfall-- nach den tatsächlichen Umständen des jeweiligen Einzelfalls, so dass die Beurteilung nicht über den konkreten Fall hinausreicht und daher nicht grundsätzlich bedeutsam ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 2009 VII B 82/08, BFH/NV 2009, 970; vom 14. Januar 2010 VIII B 104/09, BFH/NV 2010, 605, und vom 13. Oktober 2011 IX B 99/11, BFH/NV 2012, 163).
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